Cookie-richtlinie

Diese Cookie-Richtlinie beschreibt die grundlegenden Prinzipien, nach denen Spin Mama Cookies im Rahmen des Webseitenbetriebs einsetzt. Sie dient dazu, Nutzern von Spinmama einen klaren Überblick über technische Abläufe zu geben, die im Hintergrund stattfinden. Cookies werden hierbei als funktionales Instrument verstanden und nicht als Mittel zur umfangreichen Datensammlung. Die Inhalte dieser Richtlinie sind bewusst sachlich gehalten und sollen eine informierte Nutzung ermöglichen. Änderungen erfolgen ausschließlich mit Blick auf technische oder rechtliche Entwicklungen. Die Richtlinie bildet damit eine verlässliche Orientierung für den Umgang mit Cookies.

Diese Cookie-Richtlinie erläutert, wie Spin Mama Cookies einsetzt, um die Funktionalität der Website sicherzustellen und Inhalte sinnvoll bereitzustellen. Ziel ist es, transparent darzustellen, welche Arten von Cookies verwendet werden und aus welchen Gründen dies geschieht. Spinmama nutzt Cookies nicht als Selbstzweck, sondern als technisches Hilfsmittel zur Optimierung grundlegender Abläufe. Dabei wird darauf geachtet, nur solche Informationen zu erfassen, die für den Betrieb notwendig sind. Die Richtlinie dient außerdem dazu, Nutzern eine verständliche Grundlage für eigene Entscheidungen zu bieten. Jede Anpassung oder Weiterentwicklung der Cookie-Nutzung erfolgt unter Berücksichtigung geltender Datenschutzstandards.

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Website auf dem Endgerät gespeichert werden können. Sie ermöglichen es Spinmama, bestimmte technische Informationen temporär vorzuhalten. Dazu gehören etwa Spracheinstellungen oder die Stabilität einzelner Seitenfunktionen. Spin Mama unterscheidet dabei zwischen notwendigen Cookies und solchen, die optionale Funktionen unterstützen. Cookies greifen nicht aktiv in das Gerät ein, sondern werden passiv vom Browser verwaltet. Ohne Cookies würden viele moderne Webseiten deutlich eingeschränkt funktionieren.

Wie und wofür werden Cookies verwendet?

Die Verwendung von Cookies bei Spin Mama erfolgt ausschließlich zu funktionalen und analytischen Zwecken. Sie helfen dabei, Seiten korrekt darzustellen und Ladezeiten stabil zu halten. Spinmama setzt Cookies außerdem ein, um wiederkehrende Sitzungen technisch zu erkennen, ohne persönliche Profile zu erstellen. Es findet keine Nutzung zur aggressiven Vermarktung oder zur Erstellung umfassender Nutzeranalysen statt. Alle eingesetzten Cookies sind zeitlich begrenzt oder werden nach Beendigung der Sitzung gelöscht. Der Fokus liegt klar auf technischer Zuverlässigkeit statt auf Datensammlung.

Ihre Rechte

Nutzer haben jederzeit das Recht, selbst über die Verwendung von Cookies zu entscheiden. Über die Einstellungen des Browsers können Cookies eingeschränkt oder vollständig deaktiviert werden, auch im Kontext von Spinmama. Dabei ist zu beachten, dass bestimmte Funktionen der Website dann möglicherweise nicht mehr wie vorgesehen arbeiten. Spin Mama respektiert diese Entscheidung und erzwingt keine Zustimmung über technische Umwege. Zusätzlich besteht das Recht auf Auskunft darüber, welche Cookie-Arten eingesetzt werden. Transparenz und Eigenkontrolle stehen hier im Vordergrund.

Kontaktdaten

Bei Fragen oder Unklarheiten zur Cookie-Richtlinie von Spin Mama kann direkt Kontakt aufgenommen werden. Spinmama stellt dafür eine klare und erreichbare Kommunikationsmöglichkeit bereit. Anfragen zur technischen Umsetzung oder zu individuellen Einstellungen werden sachlich und nachvollziehbar behandelt. Der Kontakt erfolgt per E-Mail über contact@spinmamabonus.co.at. Rückmeldungen dienen nicht nur der Klärung einzelner Punkte, sondern auch der Weiterentwicklung der Richtlinie. Jede Anfrage wird im Rahmen der geltenden Datenschutzvorgaben bearbeitet.

Datum des Inkrafttretens

Diese Cookie-Richtlinie tritt mit dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung in Kraft. Spinmama behält sich vor, Inhalte bei rechtlichen oder technischen Änderungen anzupassen. Spin Mama informiert über Aktualisierungen innerhalb dieser Richtlinie selbst, ohne separate Benachrichtigungspflicht. Maßgeblich ist stets die aktuell veröffentlichte Fassung. Frühere Versionen verlieren mit einer Aktualisierung ihre Gültigkeit. Die fortlaufende Überprüfung dient der Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen.